OGH 1Ob257/04g (RS0119576)

OGH1Ob257/04g31.8.2022

Rechtssatz

Enthält ein Liegenschaftskaufvertrag nicht nur die Bestimmung, dass das Kaufobjekt auf den Käufer mit sämtlichen Rechten und Vorteilen übergeht, mit denen es der Verkäufer besessen hat oder zu besitzen berechtigt war, sondern auch einen allgemeinen Gewährleistungsausschluss, so ergibt die (ergänzende) Vertragsauslegung im Regelfall, dass dem Käufer auch alle bei Vertragsabschluss unbekannten Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen des Verkäufers, die durch nachteilige Einwirkungen Dritter auf die Substanz der Liegenschaft begründet wurden (hier: fehlerhafter Einbau einer Pumpanlage), abgetreten werden.

Normen

ABGB §914 I
ABGB §914 IIIh
ABGB §1392 H

1 Ob 257/04gOGH14.12.2004
8 Ob 144/17kOGH26.01.2018
9 Ob 47/22kOGH31.08.2022

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20041214_OGH0002_0010OB00257_04G0000_001

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