Normen
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3
1 Ob 147/99w | OGH | 08.06.1999 |
1 Ob 167/08b | OGH | 30.09.2008 |
Beisatz: Zum Schweizer Sachrecht; Widerrechtlichkeit der Verbringung verneint. (T1)<br/>Beisatz: Die Anordnung einer vorsorglichen Maßnahme im Rahmen eines Eheschutzverfahrens, bei der die Obhut über das Kind einstweilen auf den einen Elternteil übertragen wird bewirkt, dass diesem unabhängig vom Einverständnis des anderen Elternteils das Recht zusteht, über den Ort der Unterbringung des Kindes zu entscheiden. (T2) |
5 Ob 47/09m | OGH | 12.05.2009 |
Vgl; Beisatz: Das Verbringen eines Kindes ist gemäß dem HKÜ dann rechtswidrig, wenn dadurch das gemeinsame Sorgerecht einer Person nach der Rechtsordnung des zuvor gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes verletzt oder das Besuchsrecht eines Elternteils durch die Außerlandesschaffung des Kindes praktisch unmöglich gemacht wird. (T3)<br/>Veröff: SZ 2009/64 |
1 Ob 219/10b | OGH | 25.01.2011 |
Beis wie T1 |
6 Ob 73/12x | OGH | 19.04.2012 |
Beisatz: Hier: Dem Antragsteller stand nach anzuwendendem portugiesischen Sachrecht das Sorgerecht nicht zu, er übte lediglich ein „Besuchsrecht“ aus. (T4) |
6 Ob 89/19k | OGH | 23.05.2019 |
Vgl; Beisatz: Hier: Nach dem anzuwendenden polnischen Recht kam der Mutter gerade kein alleiniges Recht zu, einen ausländischen Aufenthaltsort des Kindes festzulegen. (T5) |
7 Ob 100/22i | OGH | 28.09.2022 |
Vgl; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Die beklagte, mit dem klagenden Vater gemeinsam obsorgeberechtigte, Mutter verbrachte das gemeinsame, damals noch nicht zwei Jahre alte Kind aus den USA nach Österreich. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19990608_OGH0002_0010OB00147_99W0000_001
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