OGH 8ObA2020/96h (RS0101977)

OGH8ObA2020/96h30.8.2022

Rechtssatz

Wird die von mehreren Zustellern ausgeübte Hauszustellung von Zeitschriften als ein Teil von anderen Zustellungsarten im Rahmen eines Werkvertrages von einem Unternehmen auf ein anderes übertragen, geht damit ein Betriebsteil im Sinne dieser Bestimmung über, zumal neben der Zustellung auch andere Aufgaben zu erfüllen waren, wie zum Beispiel das Durchführen von Inkasso, die Werbung für (neue) Abonnenten, wofür eine gewisse Organisation erforderlich war, die ebenfalls übertragen wurde.

Normen

AVRAG §3 Abs1

8 ObA 2020/96hOGH23.05.1996

Veröff: SZ 69/126

8 ObA 143/98gOGH21.10.1999

Vgl; Beisatz: Hier: Das wesentliche Merkmal für die Betriebsidentität war die Übertragung des Kundenstockes mit den meisten "freien Mitarbeitern", die einen erheblichen Teil der Akquisitionstätigkeit verrichten. (T1)

8 ObA 82/21yOGH30.08.2022

Vgl; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19960523_OGH0002_008OBA02020_96H0000_001