10 ObS 83/94 | OGH | 26.04.1994 |
10 ObS 188/02y | OGH | 01.07.2003 |
10 ObS 42/08m | OGH | 06.05.2008 |
Beisatz: Diese Kenntnis kann dem Versicherungsträger auf verschiedene Weise verschafft werden. In Frage kommen Meldungen des Leistungsempfängers, Unfallmeldungen der Dienstgeber, Meldungen von Berufskrankheiten durch Ärzte, Anträge der Leistungsempfänger usw. Diese Meldungen und Anträge sind jedoch bei von Amts wegen zu erbringenden Leistungen keine selbständigen formellen Leistungsvoraussetzungen. (T1) |
10 ObS 141/22s | OGH | 13.12.2022 |
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Meldungen und Anträge zur amtswegigen Feststellung, ob eine Gesundheitsstörung Folge einer Berufskrankheit ist und ob ein Anspruch auf Versehrtenrente besteht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19940426_OGH0002_010OBS00083_9400000_001
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