Rechtssatz
Es kann nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehen, wenn der Unterhaltsschuldner, der auf Grund seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit ein überdurchschnittliches Einkommen erzielt, die damit gegebene Unterhaltsbemessungsgrundlage durch Verluste, die sich aus einer selbständigen Tätigkeit des Unterhaltspflichtigen ergeben, verringert.
4 Ob 100/08x | OGH | 08.07.2008 |
Beisatz: ... es sei denn, dass sich eine solche Tätigkeit nach einer gewissen Anlaufzeit für Unterhaltsberechtigte positiv auswirke. (T1); Beisatz: Hier: Unterhaltsanspruch der schuldlos geschiedenen Ehefrau. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19920901_OGH0002_0050OB01571_9200000_002
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