OGH 10ObS386/90 (RS0084315)

OGH10ObS386/9028.7.2022

Rechtssatz

In Rechtsstreitigkeiten über die Pflicht zum Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung hat das Klagebegehren auf Feststellung zu lauten.

Normen

ASVG §107

10 ObS 386/90OGH29.01.1991

Veröff: SSV-NF 5/4

10 ObS 295/92OGH18.03.1993
10 ObS 56/99dOGH30.03.1999

Auch

10 ObS 28/99mOGH18.02.1999

Auch

10 ObS 138/01vOGH25.09.2001

Vgl auch; Beisatz: Erweist sich das gegen den Ausspruch der Verpflichtung zum Rückersatz eines Überbezuges gerichtete - im Leistungsbegehren enthaltene - negative Feststellungsbegehren als gerechtfertigt, ist das unrichtigerweise auf Abstandnahme von einer Neubemessung und einer Rückforderung gerichtete Unterlassungsbegehren als Mehrbegehren abzuweisen. (T1)

10 ObS 203/21gOGH24.05.2022

Vgl

10 ObS 95/22aOGH28.07.2022

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19910129_OGH0002_010OBS00386_9000000_005