OGH 7Ob568/77 (RS0019225)

OGH7Ob568/7718.11.2022

Rechtssatz

Keine Wertsicherung von Renten gemäß § 1325 ABGB nach dem Verbraucherpreisindex oder kollektivvertraglichen Löhnen, weil auch andere Faktoren für eine spätere Rentenerhöhung von Bedeutung sein können.

Normen

ABGB §986 A
ABGB §988
ABGB §1325 D3
ZPO §406 Cc

7 Ob 568/77OGH07.07.1977
2 Ob 79/97zOGH26.05.1997

nur: Keine Wertsicherung von Renten gemäß § 1325 ABGB nach dem Verbraucherpreisindex. (T1)<br/>Beisatz: Es obliegt den Parteien, bei geänderten Verhältnissen eine Anpassung der Rente an die neuen Verhältnisse zu erreichen. (T2)

1 Ob 155/97vOGH27.01.1998

Auch; Veröff: SZ 71/5

2 Ob 27/16hOGH25.02.2016

Ähnlich; Beisatz: Es spricht nichts dagegen, für eine Rente für einen vergangenen Zeitraum ‑ wie hier ‑ eine Wertanpassung für die Geldentwertung vorzunehmen. (T3)

2 Ob 142/16wOGH20.06.2017

Auch; nur: Keine Wertsicherung von Renten gemäß § 1325 ABGB nach dem Verbraucherpreisindex, weil auch andere Faktoren für eine spätere Rentenerhöhung von Bedeutung sein können. (T4)<br/>Beis wie T2; Veröff: SZ 2017/70

6 Ob 147/22vOGH18.11.2022

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19770707_OGH0002_0070OB00568_7700000_001

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