13 Os 158/74 | OGH | 17.12.1974 |
9 Os 156/75 | OGH | 03.03.1976 |
Vgl; Beisatz: Muß der Täter dagegen noch zusätzlich handeln, um die Sachherrschaft zu erlangen, so fehlt der für den Betrug charakteristische Zusammenhang zwischen der Täuschung und dem Schadenseintritt und es ist Diebstahl gegeben. (T1) |
10 Os 127/79 | OGH | 26.09.1979 |
Ähnlich; Beis wie T1 |
14 Os 51/03 | OGH | 03.06.2003 |
Vgl; Beisatz: In den Fällen, in denen eine Täuschung nur zu einer Gewahrsamslockerung führt, der Gewahrsamsbruch jedoch erst durch eine nachfolgende Handlung des Täters bewirkt wird, liegt ein ("listig vorbereiteter" oder "listig verdeckter") Diebstahl vor. Die eigenmächtige, wenn auch durch ein Täuschungsverhalten erleichterte Begründung von Alleingewahrsam an der Sache stellt daher Diebstahl und nicht Betrug dar. (T2) |
14 Os 103/06p | OGH | 10.10.2006 |
Auch; Beis wie T2 |
12 Os 68/22z | OGH | 29.09.2022 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19741217_OGH0002_0130OS00158_7400000_001
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