OGH 1Ob122/72 (RS0012532)

OGH1Ob122/7213.12.2022

Rechtssatz

In der Klausel eines von Ehegatten errichteten wechselseitigen Testaments, nach dem Ableben des zweitversterbenden Eheteils habe da in dessen Hand befindliche gesamte Vermögen den gemeinsamen Kindern zuzufallen, liegt eine Nacherbschaft auf den Überrest.

Normen

ABGB §608
ABGB §614

1 Ob 122/72OGH05.07.1972
3 Ob 603/81OGH13.01.1982

Ähnlich; Beisatz: Wenn die letzwillige Verfügung die freie Verfügungsberechtigung eines Vorerben hervorhebt, so deutet dies<br/>nicht gegen die Nacherbschaft schlechthin, sondern höchstens für eine Nacherbschaft auf den Überrest. (T1) = ZfRV 1987,275 ( Zemen )

6 Ob 168/13vOGH15.05.2014

Vgl

2 Ob 229/22yOGH13.12.2022

Dokumentnummer

JJR_19720705_OGH0002_0010OB00122_7200000_001

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