OGH 7Ob68/21g (RS0133573)

OGH7Ob68/21g28.4.2021

Rechtssatz

Zweck dieser Serienschadenklausel ist es, mittels einer Fiktion mehrere Versicherungsfälle unter bestimmten Voraussetzungen als einen Versicherungsfall zu behandeln, und so die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung zu stellen. Nach Art 6.7.2. ARB 2012 ist nicht entscheidend, ob ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang zwischen den verschiedenen Prozessen besteht, sondern ob dieser zwischen den einzelnen Versicherungsfällen vorliegt. Das ist der Fall, wenn mehrere Versicherungsfälle einem Geschehensablauf entspringen, der nach der Verkehrsauffassung als ein einheitlicher Lebensvorgang aufzufassen ist.

Normen

ARB 2012 Art6.7.2.
AHVB-KWT 2016 Art2.2.2
AHVB-KWT 2016 Art2.2.3

7 Ob 68/21gOGH28.04.2021
7 Ob 135/21kOGH15.09.2021

Vgl; Beisatz: Die beiden Versicherungsfälle stehen in einem zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang, sodass nach Art 6.7.2 ARB 2011 ein Serienschaden vorliegt. (T1)

7 Ob 20/22zOGH25.05.2022

Dokumentnummer

JJR_20210428_OGH0002_0070OB00068_21G0000_001

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