Rechtssatz
AVB als Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn sie vertraglich vereinbart worden sind (zuletzt einheitliche Rechtsprechung). Anderenfalls kommt - wenn Art der Versicherung, versichertes Risiko und Prämie feststehen - der Versicherungsvertrag ohne AVB zustande.
Geltungsgrund — AGB
7 Ob 315/03d | OGH | 21.04.2004 |
nur: AVB als Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn sie vertraglich vereinbart worden sind (zuletzt einheitliche Rechtsprechung). (T1); Beisatz: Hier: Allgemeine Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige (ABfT 1999). (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20030319_OGH0002_0070OB00031_03I0000_002