OGH 12Os87/97 (RS0108603)

OGH12Os87/9729.3.2021

Rechtssatz

Da die Gläubigerbenachteiligung keine dauernde sein muß, ist die Einverleibung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes trotz der damit für die Gläubiger keineswegs von vornherein für immer ausgeschlossenen Verwertungsmöglichkeit bereits tatbildlich. Die Intabulierung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes mit Schädigungsvorsatz stellt aber ein strafrechtlich nicht gesondert anzulastendes Durchgangsstadium zur endgültigen Gläubigerbenachteiligung dar, wenn in der Folge die Liegenschaft an den aus dem Verbot Berechtigten veräußert wird.

Normen

StGB §156

12 Os 87/97OGH31.07.1997
11 Os 17/21sOGH29.03.2021

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19970831_OGH0002_0120OS00087_9700000_001