Normen
15 Os 14/04 | OGH | 04.03.2004 |
14 Os 140/14s | OGH | 20.01.2015 |
Auch; Beisatz: Eine bloß sukzessive Gefährdung genügt demnach nicht. (T1) |
14 Os 32/17p | OGH | 05.09.2017 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Auch das Intensivieren, das zeitliche Verlängern oder das räumliche Vergrößern einer bereits bestehenden Gemeingefahr ist tatbildliches Herbeiführen einer (neuen) Gefahr. In letzterem Fall ist allerdings erforderlich, dass der Gefahrenbereich in Bezug auf Objekte im (für sich) vom Tatbild umschriebenen Ausmaß erweitert wird. (T2) |
14 Os 129/19f | OGH | 31.03.2020 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_20040304_OGH0002_0150OS00014_0400000_003
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