OGH 5Ob270/03x (RS0118606)

OGH5Ob270/03x6.8.2020

Rechtssatz

Da die Ersitzung ein äußerbücherliches Recht entstehen lässt, ist die (mögliche) Kenntnis des Besitzers vom fehlenden Bucheintrag des in Anspruch genommenen Rechts kein Indiz für dessen Schlechtgläubigkeit. Auch die Indizwirkung der Unterlassung eines Bucheintrags durch den Rechtsnachfolger des Besitzers bzw eines Bemühens darum ist zu schwach, wäre doch sonst die gesetzlich vorgesehene Fortsetzung des Ersitzungsbesitzes (§ 1493 ABGB) bei Grunddienstbarkeiten fast regelmäßig in Frage gestellt.

Normen

ABGB §1463
ABGB §1493

5 Ob 270/03xOGH09.12.2003
1 Ob 74/14kOGH22.05.2014

Auch

2 Ob 37/20kOGH06.08.2020

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20031209_OGH0002_0050OB00270_03X0000_002