OGH 11Os127/18p (RS0132446)

OGH11Os127/18p29.1.2019

Rechtssatz

Erfolgreiche Geltendmachung eines Verstoßes gegen Art 6 Abs 3 lit a MRK in einem nicht auf ein Erkenntnis des EGMR gestützten Erneuerungsantrag setzt voraus, dass der Erneuerungswerber erklärt, weshalb die ihm (unzureichend) erteilte Information eine sinnvolle Verteidigung nicht ermöglichte. Die allgemein aufgestellte Behauptung, an der Formulierung eines Antrags auf Einstellung (§ 108 StPO) gehindert zu sein, stellt ebensowenig einen konkreten Bezug zur angefochtenen Entscheidung her wie der spekulative Rekurs auf § 17 StPO, Art 54 SDÜ, Art 50 GRC und Art 4 7. ZPMRK.

Normen

StPO §50 Abs1
StPO §363a

11 Os 127/18pOGH29.01.2019
11 Os 66/20wOGH22.09.2020

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20190129_OGH0002_0110OS00127_18P0000_003