Normen
RDG §57 Abs3
RDG §101 Abs1
RDG §101 Abs2
RDG §104 Abs1 lita
RDG §104 Abs1 litb
Ds 5/06 | OGH | 11.09.2006 |
Ds 12/06 | OGH | 21.11.2006 |
Auch; nur: Es entspricht vielmehr dem legitimen Interesse einer Berufs- oder Standesgemeinschaft mit spezifischen disziplinarrechtlichen Auflagen, den so genannten „disziplinären Überhang" eines gerichtlich strafbaren Verhaltens, mit dem über die bloße strafrechtliche Relevanz hinaus auch eine Gefährdung des Standesansehens oder der ordnungsgemäßen beruflichen Pflichterfüllung einhergeht, disziplinarrechtlich zu ahnden. (T1) |
11 Bkd 1/08 | OGH | 09.06.2008 |
Ähnlich; nur T1; Beisatz: Hier: Bestrafung eines Rechtsanwalts nach dem DSt 1990. (T2) |
Ds 9/09 | OGH | 29.09.2009 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Bestrafung einer in Strafsachen tätigen Richterin, welche in beträchtlich alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall mit Verletzungsfolgen verschuldet. (T3) |
Ds 5/12 | OGH | 14.05.2012 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Strafgerichtliche Verurteilung eines Richters wegen des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger nach § 207a Abs 3 Satz 1 und 2 StGB. (T4) |
Ds 27/13 | OGH | 04.03.2014 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Bestrafung eines Richters in hervorgehobener beruflicher Stellung, der in beträchtlich alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall verschuldete, keine Schadensmeldung vornahm und durch Nachtrunk auch nicht an der Feststellung des Sachverhalts mitwirkte. (T5) |
2 Ds 1/18x | OGH | 10.12.2018 |
Auch; nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_20060911_OGH0002_0000DS00005_0600000_001
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