OGH 3Ob259/03i (RS0118837)

OGH3Ob259/03i21.2.2018

Rechtssatz

Die für die Liegenschaftsteilung durch Begründung von Wohnungseigentum erforderliche Nutzwertfestsetzung, die im Falle einer Festsetzung durch gerichtlichen Beschluss für den Teilungsbeschluss bindend ist, ist wegen ihres Zusammenhangs mit dem jedenfalls anfechtbaren Teilungsbeschluss selbst anfechtbar.

Normen

EO §351 Abs2

3 Ob 259/03iOGH25.03.2004
3 Ob 28/18sOGH21.02.2018

Beisatz: Hier: Absolut unzulässiger Revisionsrekurs gegen die Abweisung eines Unterbrechungsantrags (T1)

Dokumentnummer

JJR_20040325_OGH0002_0030OB00259_03I0000_001