OGH 8Ob88/16y (RS0131341)

OGH8Ob88/16y28.3.2017

Rechtssatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art 4 Nr 14 der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdienste-Richtlinie) dahin auszulegen, dass auch ein Online-Sparkonto, auf das der jeweilige Kunde (mit täglicher Fälligkeit und ohne besondere Mitwirkung der Bank) im Wege des Telebanking Einzahlungen auf ein auf ihn lautendes und Abhebungen von einem auf ihn lautenden Referenzkonto (ein Girokonto in Österreich) durchführen kann, unter den Begriff des „Zahlungskontos“ (Art 4 Nr 14) zu subsumieren ist und daher vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst wird?

Normen

AEUV Lissabon Art267
Zahlungsdienste-RL Art4 Nr14
ZaDiG §3 Z13

8 Ob 88/16yOGH28.03.2017
4 Ob 207/18xOGH27.11.2018

Auch; Beisatz: Ein Online-Sparkonto, auf das bzw von dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein Girokonto vorgenommen werden können, ist nicht als Zahlungskonto nach § 3 Z13 ZaDiG zu qualifizieren. (T1)

8 Ob 144/18mOGH18.11.2019

Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_20170328_OGH0002_0080OB00088_16Y0000_001