Rechtssatz
Ein Haftungsdurchgriff im (faktischen) Konzern auf die Muttergesellschaft kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn die Muttergesellschaft von ihrem pflichtgebundenen Leitungsrecht und Weisungsrecht Gebrauch macht, sondern nur dann, wenn diese bei der Einflussnahme auf die Tochtergesellschaft die Sorgfaltspflichten bei der Verwaltung fremden Vermögens verletzt hat.
Durchgriffshaftung
6 Ob 113/17m | OGH | 29.08.2017 |
Vgl; Beisatz: Ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten ist Voraussetzung eines jeglichen Durchgriffs. (T1)<br/> |
Dokumentnummer
JJR_20010412_OGH0002_008OBA00098_00W0000_001