Rechtssatz
Infolge Verneinung sämtlicher (sogenannter Engel-)Kriterien für deren Einordnung als Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage für Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte findet auch im Disziplinarverfahren gegen Richter (trotz der an Verurteilung durch ein Strafgericht geknüpften Rechtsfolge des Amtsverlusts nach § 27 StGB) Art 6 Abs 3 EMRK keine Anwendung.
24 Os 6/16m | OGH | 22.03.2017 |
Vgl auch; Beisatz: Disziplinarverfahren der österreichischen Rechtsanwälte sind keine Strafverfahren im Sinn des Art 4 7.ZPMRK. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20160223_OGH0002_0000DS00001_1600000_004
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