OGH 1Ob148/03a (RS0117852)

OGH1Ob148/03a19.10.2016

Rechtssatz

Die nachträgliche Aufklärung des Verbrauchers durch fachkundige Dritte über den wahren Erklärungswert einer "Gewinnzusage", die hinter deren Verständnis vor dem Horizont der Maßfigur eines verständigen Verbrauchers zurückbleibt, kann einen nach § 5j KSchG schon entstandenen Erfüllungsanspruch nicht mehr beseitigen. Es ist auch keine Anspruchsvoraussetzung, dass der Verbraucher die wahre Absicht des Unternehmers im Zeitpunkt "seiner auf Auszahlung des Gewinnes gerichteten Willenserklärung" noch immer nicht "durchschaut hat".

Normen

KSchG §5j

1 Ob 148/03aOGH01.07.2003
1 Ob 261/03vOGH18.11.2003
7 Ob 25/05kOGH16.02.2005

Auch

1 Ob 159/16pOGH19.10.2016

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_20030701_OGH0002_0010OB00148_03A0000_001