11 Os 41/02 | OGH | 01.10.2002 |
11 Os 76/03 | OGH | 09.09.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Maßgebend ist der Wissensstand um das Rückzahlungsverbot eines Gesellschafterdarlehens zum Tatzeitpunkt. (T1) |
14 Os 33/07w | OGH | 10.07.2007 |
Auch; Beisatz: Hier: Zur Tatzeit Jänner 1998 bis April 1999 beruhte die an bestimmte Kriterien gebundene Einstufung von Gesellschafterdarlehen als Eigenkapital ersetzend und damit in der wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft einem Rückzahlungsverbot unterliegend in Österreich noch auf einigen erst kurz zuvor ergangenen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (s zur Judikaturentwicklung insb RIS-Justiz RS0054372), sodass die zur inneren Tatseite getroffenen Feststellungen einer besonders eingehenden Begründung bedurft hätten, aus der sich nachvollziehbar ergibt, dass der Angeklagte das Bestehen eines solchen Rückzahlungsverbots auch nur ernstlich für möglich hielt. (T2) |
11 Os 63/15x | OGH | 12.01.2016 |
Aber; Beisatz: Anders aber bei mehrere Jahre nach Inkrafttreten des EKEG gesetzten Taten. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20021001_OGH0002_0110OS00041_0200000_002
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