OGH 2Ob35/15h (RS0130396)

OGH2Ob35/15h21.10.2015

Rechtssatz

Ein ausgleichsberechtigter Mitschädiger ist kein „geschädigter Dritter“ iSd § 26 KHVG. Ihm steht kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Ausgleichspflichtigen zu.

Normen

KHVG §26

2 Ob 35/15hOGH21.10.2015

Veröff: SZ 2015/112

2 Ob 227/15vOGH19.01.2016

Auch; Beisatz: Hier aber: Klage des Dienstgebers des Verletzten, auf den der Anspruch des Verletzten verlagert wurde und somit übergegangen ist – Passivlegitimation des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs gegeben. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20151021_OGH0002_0020OB00035_15H0000_001