OGH 9ObA92/15t (RS0130286)

OGH9ObA92/15t27.8.2015

Rechtssatz

Eine kollektivvertragliche Festlegung von Mindestentgelten in Euro ist als Geldzahlungsgebot zu verstehen, wenn der Kollektivvertrag keine Durchbrechung vorsieht. Das Geldzahlungsgebot kann vor dem Hintergrund der ihm innewohnenden Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über den Mindestlohn nicht durch in den Augen des Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) noch so günstige Sachbezüge umgangen werden.

Normen

ArbVG §3 Abs1

9 ObA 92/15tOGH27.08.2015

Beisatz: Hier: Kollektivvertrag für Handelsangestellte. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20150827_OGH0002_009OBA00092_15T0000_001