OGH 3Ob38/15g (RS0130057)

OGH3Ob38/15g18.3.2015

Rechtssatz

Da nunmehr eine  Sanierung von inhaltlichen Mängeln des Exekutionstitels möglich ist, kann auch die mangelnde örtliche und inhaltliche Determinierung jener Maßnahmen, die die Beklagte aufgrund des Exekutionstitels zu ergreifen hat, durch Titelergänzungsklage nach § 10 EO saniert werden.

Normen

EO §10

3 Ob 38/15gOGH18.03.2015
3 Ob 1/20yOGH26.02.2020

Dokumentnummer

JJR_20150318_OGH0002_0030OB00038_15G0000_001