OGH 7Ob189/07f (RS0122861)

OGH7Ob189/07f16.12.2015

Rechtssatz

Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige Störung) ausgeht, und das beeinträchtigte Grundstück je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn beim beeinträchtigten Grundstück Rechtsnachfolge bei einem der Miteigentümer eintritt.

Normen

ABGB §364a

7 Ob 189/07fOGH16.11.2007
3 Ob 249/08aOGH25.02.2009

Auch

1 Ob 74/09bOGH08.09.2009

Vgl auch; Beisatz: Der verschuldensunabhängige Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB betrifft nicht die Fälle, in denen die Einwirkung vom Grundstück des Beeinträchtigten selbst ausgeht. (T1)

3 Ob 201/15bOGH16.12.2015

Auch; Beisatz: Hier: Grenzmauer. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20071116_OGH0002_0070OB00189_07F0000_001