Normen
1 Ob 9/03k | OGH | 25.03.2003 |
Veröff: SZ 2003/29 |
1 Ob 50/13d | OGH | 29.08.2013 |
Vgl aber; Beisatz: In Behördenverfahren, die keinen Kostenersatz kennen, stellt bereits die Verpflichtung zum Ersatz der Kosten des im Verfahren einschreitenden Rechtsanwalts einen positiven Schaden dar, der die kurze Verjährungsfrist des § 6 Abs 1 AHG in Gang setzt. Der Anspruch auf Ersatz der zur Abwehr der behauptetermaßen rechtswidrigen Behördenentscheidung oder -verfügung aufgewendeten Verfahrenskosten verjährt dann nicht vor Ablauf eines Jahres nach Kenntnis darüber, ob der aus der bekämpften Entscheidung oder Verfügung drohende Nachteil abgewendet werden konnte. (T1) |
1 Ob 65/14m | OGH | 24.04.2014 |
Vgl aber; Beis wie T1 |
1 Ob 211/14g | OGH | 22.01.2015 |
Vgl; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_20030325_OGH0002_0010OB00009_03K0000_003
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