5 Ob 8/14h | OGH | 13.03.2014 |
5 Ob 27/15d | OGH | 25.08.2015 |
nur: Der nach § 5 Abs 3 Satz 1 WrAuslGEG geforderte Nachweis der Staatsangehörigkeit kann sowohl durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis als auch durch einen Reisepass erfolgen. (T1)<br/>Beisatz: Gleiches gilt auch für einen schweizer Reisepass und die schweizer Staatsangehörigkeit, dienen doch gemäß Art 1 Abs 2 Bundesgesetz über die Ausweise für schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG) Ausweise im Sinn dieses Gesetzes der Inhaberin oder dem Inhaber gerade zum Nachweis der schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Identität. (T2)<br/> |
Dokumentnummer
JJR_20140313_OGH0002_0050OB00008_14H0000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)