Normen
EGZPO ArtXLII IA
EGZPO ArtXLII II
4 Ob 237/02k | OGH | 05.11.2002 |
9 ObA 255/02v | OGH | 18.12.2002 |
nur: Die Stufenklage steht grundsätzlich jedem zu, der gegen einen ihm materiell-rechtlich zur Auskunftserteilung Verpflichteten ein bestimmtes Leistungsklagebegehren nur mit erheblichen Schwierigkeiten, die durch eine solche Abrechnung beseitigt werden können, erheben kann, wenn dem Verpflichteten diese Auskunft nach redlicher Verkehrsübung zumutbar ist. (T1) |
3 Ob 197/13m | OGH | 22.01.2014 |
Auch; Beisatz: Hier: Auskunftsanspruch des Überwachten gegenüber der Detektei auf Bekanntgabe der Daten ihres Auftraggebers verneint. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20021105_OGH0002_0040OB00237_02K0000_001
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