OGH 7Ob145/13v (RS0129254)

OGH7Ob145/13v13.11.2013

Rechtssatz

Der Versicherungsnehmer hat gegenüber dem Versicherer ‑ im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags ‑ einen Befreiungsanspruch, der ihn vor den Folgen der Inanspruchnahme durch den geschädigten Dritten schützen soll. Durch derartige Schadenersatzforderungen eines Geschädigten wird das Vermögen des Haftpflichtigen belastet; der mit dem Versicherer abgeschlossene Versicherungsvertrag gibt dem Versicherungsnehmer den Anspruch, ihn von dieser Schuld zu befreien.

Liberationsanspruch; Befreiungsanspruch; Freistellungsanspruch; Deckungsanspruch

 

Normen

VersVG §149

7 Ob 145/13vOGH13.11.2013

Veröff: SZ 2013/106

7 Ob 92/15bOGH02.07.2015
7 Ob 145/17zOGH18.10.2017

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20131113_OGH0002_0070OB00145_13V0000_001

Stichworte