OGH 8Ob70/11v (RS0127774)

OGH8Ob70/11v28.3.2012

Rechtssatz

Gegen einen Beschluss des Rekursgerichts, mit dem lediglich die a‑limine‑Zurückweisung eines Schuldnerantrags auf Abschluss eines Sanierungsplans aufgehoben wurde, steht weder dem Insolvenzverwalter, noch einem einzelnen Insolvenzgläubiger der Revisionsrekurs zu.

Normen

IO §141

8 Ob 70/11vOGH28.03.2012

Beisatz: Siehe auch RS0065305. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20120328_OGH0002_0080OB00070_11V0000_001