OGH 2Ob9/95; 3Ob2303/96i; 4Ob179/97w; 1Ob114/03a; 2Ob60/05w; 2Ob144/12h (RS0046490)

OGH2Ob9/95; 3Ob2303/96i; 4Ob179/97w; 1Ob114/03a; 2Ob60/05w; 2Ob144/12h20.9.2012

Rechtssatz

Handelt es sich um Schadenersatzforderungen, die ziffernmäßig ganz klar umgrenzt sind, dann ist der Streitwert des Gesamtschadens auch dann maßgebend, wenn nur ein ziffernmäßig genannter Teil dieser Schadenersatzforderung eingeklagt wird.

Schlagwort: Teileinklagung

 

Normen

JN §55 Abs3

2 Ob 9/95OGH02.05.1995
3 Ob 2303/96iOGH09.10.1996

Auch

4 Ob 179/97wOGH26.06.1997

Vgl auch

1 Ob 114/03aOGH27.05.2003

Auch

2 Ob 60/05wOGH31.03.2005

Beisatz: Ablehnung des in 2 Ob 9/95 = ZVR 1996/14 gewonnenen Ergebnisses unter Aufrechterhaltung des Rechtssatzes. (T1)

2 Ob 144/12hOGH20.09.2012

Beisatz: Vorbringen des Klägers, dass er an die Einräumung eines Mitverschuldens noch keineswegs endgültig, sondern nur vorbehaltlich der Verfahrensergebnisse gebunden sein will. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19950524_OGH0002_0020OB00009_9500000_001

Stichworte