Rechtssatz
Die Frage, ob die Äußerung einer Partei überhaupt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung darstellt, ist nach objektiven Maßstäben und nicht nach ihrem inneren Willen zu beurteilen.
5 Ob 790/81 | OGH | 04.05.1982 |
Beisatz: Ebenso, inwieweit der Erklärende hiedurch gebunden wird. (T1) |
5 Ob 193/10h | OGH | 09.02.2011 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Freistellungsverpflichtung nach § 9 Abs 3 BTVG muss den Hypothekargläubiger ‑ durchsetzbar ‑ zur Einwilligung in die Löschung in grundbuchsfähiger Form verpflichten. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19780216_OGH0002_0070OB00741_7700000_002