Normen
9 ObA 64/11v | OGH | 21.12.2011 |
9 ObA 41/14s | OGH | 27.05.2014 |
8 ObA 78/19g | OGH | 24.01.2020 |
Beisatz: Insofern kann in der Ablehnung eines Änderungsbegehrens durch den Arbeitnehmer auch keine Geltendmachung von Ansprüchen gesehen werden, die vom Arbeitgeber in Frage gestellt wurden. (T1) |
9 ObA 20/22i | OGH | 27.04.2022 |
Beis wie T1; Beisatz: Hier: Gegenständlich lag kein mit der Androhung der Beendigung des Vertragsverhältnisses verbundenes Änderungsanbot als Reaktion auf die Geltendmachung nicht offenbar unberechtigter Ansprüche durch den Arbeitnehmer, das inhaltlich darauf hinauslief, den Arbeitnehmer vor die Wahl zu stellen, seine Forderung (im Wesentlichen aufzugeben oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinnehmen zu müssen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20111221_OGH0002_009OBA00064_11V0000_001
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