OGH 2Ob230/10b (RS0126889)

OGH2Ob230/10b29.3.2011

Rechtssatz

Trotz einer bereits eingetretenen unheilbaren Zerrüttung der Ehe kann die Verletzung von weiterhin schutzwürdigen Interessen des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder bei der Verschuldensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben.

Normen

ABGB §90
EheG §49 A1f
EheG §49 B
EheG §49 F

2 Ob 230/10bOGH29.03.2011

Beisatz: Hier: Nach dem Auszug der Ehegattin umgehende Einstellung sämtlicher Unterhaltsleistungen für sie und die Kinder. (T1)

8 Ob 115/13iOGH29.11.2013

Dokumentnummer

JJR_20110329_OGH0002_0020OB00230_10B0000_001