Normen
| 8 ObA 41/10b | OGH | 22.02.2011 |
Veröff: SZ 2011/21 | ||
| 9 ObA 72/12x | OGH | 26.11.2012 |
Auch; Beisatz: § 3 Abs 4 AVRAG sieht ein Widerspruchsrecht vor, wenn der Erwerber den kollektivvertraglichen Bestandschutz (§ 4 ArbVG) oder die - auf einer Einzelvereinbarung beruhenden - betrieblichen Pensionszusagen (§ 5 ArbVG) nicht übernimmt. Das setzt das konkrete Vorliegen eines solchen Bestandschutzes oder einer entsprechenden Pensionszusage voraus. (T1); Beisatz: § 3 Abs 4 AVRAG beinhaltet kein allgemeines Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers für den Fall, dass der neue Inhaber erklärt, eine Pensionskassen-Betriebsvereinbarung nicht zu übernehmen. (T2); Beisatz: Hier: Mit Ausführungen zu § 3 Abs 4 AVRAG gleichgewichtigen Widerspruchsgründen. (T3) | ||
| 9 ObA 14/21f | OGH | 24.03.2021 |
Vgl; nur: Es besteht kein allgemeines Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses. (T4) | ||
Dokumentnummer
JJR_20110222_OGH0002_008OBA00041_10B0000_003
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