Rechtssatz
Der Widerruf einer Schenkung durch den Schenker gemäß § 948 ABGB ist eine an gesetzliche Voraussetzungen gebundene rechtsgestaltende Willenserklärung und nicht der Gegenstand des Spruches eines rechtsgestaltenden Urteils. Hat der Schenker wirksam die Widerrufserklärung abgegeben, dann ist sein Anspruch auf Zurückgabe des Geschenkes oder dessen, was von ihm in Natur oder im Wert noch vorhanden ist, gerichtet; es ist also ein Leistungsbegehren zu stellen.
6 Ob 126/72 | OGH | 06.07.1972 |
Veröff: NZ 1973,189 |
1 Ob 600/77 | OGH | 06.07.1977 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19720706_OGH0002_0060OB00126_7200000_001
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