OGH 10ObS31/10x (RS0125926)

OGH10ObS31/10x1.6.2010

Rechtssatz

§ 8 Abs 1 Z 2 KBGG ist im Lichte der durch das BGBl I 2009/116 erfolgten Neufassung abweichend von der bisherigen Rechtsprechung dahin auszulegen, dass nicht die auf die Einkünfte entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, welche erst im Nachhinein festgestellt werden können, sondern die im jeweiligen Jahr der Einkunftserzielung insgesamt vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge maßgebend sind.

Normen

KBGG §8 Abs1 Z2

10 ObS 31/10xOGH01.06.2010
10 ObS 173/10dOGH01.02.2011

Auch; Veröff: SZ 2011/12

10 ObS 102/13tOGH23.07.2013

Beisatz: Eine andere Art der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen würde zu sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen und zur Unmöglichkeit einer laufenden Zuverdienstberechnung für die beziehenden Eltern führen. (T1)

10 ObS 192/13bOGH23.04.2014

Auch

Dokumentnummer

JJR_20100601_OGH0002_010OBS00031_10X0000_001