Normen
KartG 2005 §52 Abs2
16 Ok 11/09 | OGH | 11.01.2010 |
Beisatz: Wird ein Verfahren zur Abstellung einer Zuwiderhandlung mit einer für bindend erklärten Verpflichtungszusage beendet, so bedeutet dieses Verfahrensergebnis seinem Wesen nach ein vollständiges Unterliegen des Antragsgegners. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20100111_OGH0002_0160OK00011_0900000_001
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