OGH 8Ob30/95 (RS0081634)

OGH8Ob30/9518.2.2010

Rechtssatz

Nur die auf die Zeit nach Konkurseröffnung entfallenden Anteile der Sonderzahlungen und der hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sind Masseforderungen.

Weihnachtsremuneration — Urlaubszuschuß

 

Normen

AngG §16
KO idF IRÄG 1994 §46 Abs1 Z3

8 Ob 30/95OGH16.11.1995
8 Ob 6/96OGH11.07.1996
8 Ob 16/98fOGH24.08.1998
8 Ob 218/98mOGH24.06.1999

Vgl; Beisatz: Sind Arbeitnehmerforderungen Konkursforderungen, so sind auch die darauf entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge Konkursforderungen, sind sie hingegen Masseforderungen, so sind auch die davon abhängigen Ansprüche Masseforderungen. (T1); Veröff: SZ 72/106

8 ObA 11/08pOGH28.02.2008

Vgl auch; Beisatz: Der Teil der Sonderzahlungen, der auf die Zeit vor Konkurseröffnung entfällt, ist als Konkursforderung anzusehen, jener Teil, der auf die Zeit nach der Konkurseröffnung (bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses) fällt, als laufendes Entgelt und damit als Masseforderung. (T2)

8 ObS 1/10wOGH18.02.2010

Vgl auch; Beisatz: Aus konkurs- und IESG-rechtlicher Sicht ist Jubiläumsgeld als Teil des laufenden Entgelts zu behandeln. Ist der Anspruch nach Eröffnung des Konkursverfahrens entstanden, so ist er in Ansehung des Sicherungstatbestands des § 3a Abs 2 Z 5 IESG wie bei Sonderzahlungen nach dem Anwartschaftsprinzip zu aliquotieren. Der Zahlungsanspruch, der auf die Zeitspanne vor Konkurseröffnung entfällt, ist daher als Konkursforderung zu qualifizieren. In diesem Fall besteht die Sicherung unabhängig von einer Erklärung des Masseverwalters über die Unzulänglichkeit der Masse iSd § 3a Abs 4 IESG. Da der in § 3a Abs 2 Z 5 IESG normierten Austrittsobliegenheit kein Pönalecharakter zukommt, kann sich die Beklagte (die IEF-Service GmbH) auf eine Verletzung dieser Obliegenheit nicht berufen, wenn eine solche Verletzung auf den Umfang ihrer Leistungspflicht keinen Einfluss hatte. (T3); Veröff: SZ 2010/13

Dokumentnummer

JJR_19951116_OGH0002_0080OB00030_9500000_001

Stichworte