OGH 1Ob243/71; 7Ob237/72; 3Ob647/82; 3Ob521/84; 11Os50/90; 1Ob606/91; 4Ob7/92; 9ObA86/98g; 6Ob56/05m; 6Ob271/05d; 8Ob4/08h; 5Ob39/10m (RS0049076)

OGH1Ob243/71; 7Ob237/72; 3Ob647/82; 3Ob521/84; 11Os50/90; 1Ob606/91; 4Ob7/92; 9ObA86/98g; 6Ob56/05m; 6Ob271/05d; 8Ob4/08h; 5Ob39/10m31.8.2010

Rechtssatz

Selbstkontrahieren zwischen dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH und der Gesellschaft ist an sich zulässig und kann - allenfalls von der Ein - Mann - Gesellschaft abgesehen - ohne Beziehung eines Kollisionskurators stattfinden. Es ist allerdings im Innenverhältnis unzulässig, so weit es die Gesellschaft in dem mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vertrag untersagt hat.

Normen

ABGB §271
GmbHG §25 Abs4

1 Ob 243/71OGH16.09.1971

Veröff: SZ 44/141 = EvBl 1972/88 S 156

7 Ob 237/72OGH25.10.1972

nur: Selbstkontrahieren zwischen dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH und der Gesellschaft ist an sich zulässig und kann - allenfalls von der Ein - Mann - Gesellschaft abgesehen - ohne Beziehung eines Kollisionskurators stattfinden. (T1) Veröff: HS 8474(11)

3 Ob 647/82OGH15.12.1982

nur T1; Veröff: EvBl 1983/39 S 159

3 Ob 521/84OGH09.01.1985

vgl; nur T1<br/>Beisatz: Bei der Einmanngesellschaft, wenn der Gesellschafter und der alleinige Geschäftsführer ein - und dieselbe Person ist, ist zur Gültigkeit des Insichgeschäftes die Zustimmung durch einen zu bestellenden Kollisionskurator erforderlich. (T2)<br/>Anm: Veröff: EvBl 1986/86 S 308 = GesRZ 1986,97

11 Os 50/90OGH08.08.1990

Vgl auch

1 Ob 606/91OGH18.12.1991

Auch; Beisatz: Selbskontrahieren dann zulässig, wenn das Geschäft nur Vorteile für die vertretene Gesellschaft mit sich bringt, eine Gefährdung der Interessen der Gesellschaft auszuschließen ist. (T3) Veröff: SZ 64/183 = JBl 1992,319

4 Ob 7/92OGH12.05.1992

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Auch vor Errichtung der GmbH. (T4) Veröff: WBl 1992,406 = RdW 1992,371

9 ObA 86/98gOGH29.04.1998

Gegenteilig; Beisatz: Grundsätzlich verbietet § 25 Abs 4 GmbHG dem Geschäftsführer Geschäfte mit der Gesellschaft einschließlich des Selbstkontrahierens. Nicht einmal die Genehmigung der Bilanz ist ohne weiteres als konkludente Genehmigung des zunächst unwirksamen In-sich-Geschäftes anzusehen. (T5)

6 Ob 56/05mOGH06.10.2005

Gegenteilig; Beisatz: Grundsätzlich verbietet § 25 Abs 4 GmbHG dem Geschäftsführer einer GmbH Geschäfte mit der Gesellschaft einschließlich des Selbstkontrahierens. Insichgeschäfte des Geschäftsführers können nur durch die (formlose) Zustimmung aller Gesellschafter saniert werden. (T6)

6 Ob 271/05dOGH01.12.2005

Gegenteilig; Beisatz: Ein Insichgeschäft ist zulässig, wenn der Vertretene das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt, etwa dadurch, dass er sich die Vorteile daraus zuwendet. (T7); Veröff: SZ 2005/178

8 Ob 4/08hOGH28.02.2008

Gegenteilig; Beis wie T6

5 Ob 39/10mOGH31.08.2010

Gegenteilig; Beis wie T5; Beis wie T6

Dokumentnummer

JJR_19710916_OGH0002_0010OB00243_7100000_002

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