Rechtssatz
Die Einbringung einer Exszindierungsklage und die Aufschiebung der Exektuion ist bis zur Ausfolgung der aus dem Meistbot zugewiesenen Beträge zulässig.
3 Ob 123/90 | OGH | 14.11.1990 |
Beisatz: Der in § 9 Abs 2 letzter Halbsatz WEG eingeräumte Widerspruch kann nur bis zur Erteilung des Zuschlags erhoben werden. (T1) |
3 Ob 174/01m | OGH | 19.12.2001 |
nur: Die Einbringung einer Exszindierungsklage ist bis zur Ausfolgung der aus dem Meistbot zugewiesenen Beträge zulässig. (T2) Beisatz: Wurde das Meistbot nicht erlegt und ist der Ersteher hiezu auch nicht verpflichtet, kann die Exszindierungsklage bis zum Eintritt der Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses erhoben werden. (T3); Veröff: SZ 74/201 |
Dokumentnummer
JJR_19510411_OGH0002_0020OB00204_5100000_001
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