Rechtssatz
Zum Verhältnis Diebstahl/Hehlerei: Nach dem hier maßgeblichen prozessualen Tatbegriff betrifft die in der Anklageschrift beschriebene Beitragstäterschaft des Nichtigkeitswerbers am von den beiden Mitangeklagten verübten Einbruchsdiebstahl den selben Lebenssachverhalt, wie die im Urteil angelastete unmittelbar nach Beendigung des Einbruchsdiebstahls im Tatortbereich begangene Hehlerei in Bezug auf einen Teil der Einbruchsbeute.
Dokumentnummer
JJR_20091029_OGH0002_0120OS00133_09I0000_002
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