Normen
6 Ob 80/06t | OGH | 24.05.2006 |
Beisatz: Hier: Anfechtung des Ausspruches über die Verfahrensfortsetzung zufolge Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses. (T1) |
4 Ob 63/08f | OGH | 08.04.2008 |
nur: Dabei ist § 521a Abs 1 Z 3 ZPO trotz des Abstellens des Gesetzeswortlauts auf einen diesbezüglichen Antrag zur Vermeidung von Rechtsschutzlücken und Wertungswidersprüchen auch auf von Amts wegen gefällte Entscheidungen, die zur Beendigung des Prozessverhältnisses führen, anzuwenden. (T2); Beisatz: Hier: Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil. (T3) |
2 Ob 69/08y | OGH | 28.04.2008 |
nur T2; Beis wie T3 |
5 Ob 202/08d | OGH | 13.01.2009 |
Auch; Bem: Hier: Dem Fall des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gleichzuhaltende endgültige Verweigerung des begehrten Rechtsschutzes, wenn das Erstgericht (lange) nach Streitanhängigkeit seine Unzuständigkeit ausgesprochen hat, selbst wenn es nicht (ausdrücklich) auch die Zurückweisung der Klage ausgesprochen hat. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_20060524_OGH0002_0060OB00080_06T0000_001
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