OGH 4Ob34/01f (RS0115242)

OGH4Ob34/01f25.3.2009

Rechtssatz

Da das NahVersG Marktbeherrschung iSd KartG nicht voraussetzt, sind die darin geregelten Tatbestände des Ausbeutungsmissbrauchs und Diskriminierungsmissbrauchs jedenfalls insoweit von selbständiger Bedeutung, als sie verpöntes Verhalten nicht marktmächtiger Unternehmen näher konkretisieren.

Normen

KartG 1988 §35
KartG 2005 §5
NahVersG §1. NahVersG §2 Abs1
Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art3 Abs2

4 Ob 34/01fOGH03.04.2001
16 Ok 2/09OGH25.03.2009

Vgl auch; Beisatz: § 2 NVG geht über § 5 KartG und Art 82 EG nur insoweit hinaus, als das Diskriminierungsverbot des Nahversorgungsgesetzes unter bestimmten Umständen auch auf Unternehmen unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle erstreckt wird. § 2 NVG steht damit ebenso wenig wie § 5 KartG im Widerspruch zu Art 3 Abs 2 Satz 1 VO 1/2003 . Es handelt sich vielmehr um eine „strengere innerstaatliche Vorschrift zur Unterbindung oder Ahndung einseitiger Handlungen", deren Erlassung und Anwendung den Mitgliedstaaten gemäß Art 3 Abs 2 Satz 2 VO 1/2003 freisteht. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20010403_OGH0002_0040OB00034_01F0000_001