OGH 4Ob108/08y (RS0124002)

OGH4Ob108/08y26.8.2008

Rechtssatz

Die bloße Einschaltung eines Dritten, der eine wegen ihres wettbewerbswidrigen Anlockeffekts verpönte Zugabe ankündigt, beseitigt den für die Zugabeneigenschaft geforderten inneren Zweckzusammenhang zwischen dem zu fördernden Hauptgeschäft und der Zugabenankündigung nicht. Insoweit haftet der Dritte für die Förderung des Abschlusses fremder Hauptgeschäfte.

Normen

UWG §9a Abs1

4 Ob 108/08yOGH26.08.2008

Bem: Unter Ablehnugn von RS0079455. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20080826_OGH0002_0040OB00108_08Y0000_001