OGH 2Ob55/08i (RS0123938)

OGH2Ob55/08i26.6.2008

Rechtssatz

Geschwistern eines Getöteten kann bei entsprechender Intensität der Gefühlsbeziehung auch dann ein Trauerschmerzengeldanspruch zustehen, wenn keine Haushaltsgemeinschaft zwischen ihnen bestanden hat. Umso eher kann ein solcher Trauerschmerzengeldanspruch bestehen, wenn es zwischen Geschwistern eine Haushaltsgemeinschaft gegeben hat.

Normen

ABGB §1325 E4

2 Ob 55/08iOGH26.06.2008
10 Ob 81/08xOGH09.09.2008

Vgl auch

6 Ob 103/19vOGH24.09.2019

Beisatz: Hier: Zweijähriges Geschwisterkind. (T1)

10 Ob 41/20gOGH24.11.2020

Beisatz: Hier: Tod eines von drei nicht mehr in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden, erwachsenen Geschwistern bei einem Lawinenunglück; herzliche und innige Beziehung zwischen dem Verstorbenen und seinen Geschwistern auch nach Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft; regelmäßiger Kontakt; gemeinsame Urlaube; Geschwister durch frühen Tod der Mutter „zusammengeschweißt“ = intensive Gefühlsgemeinschaft. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20080626_OGH0002_0020OB00055_08I0000_003

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