OGH 13Os62/08d (RS0123625)

OGH13Os62/08d11.6.2008

Rechtssatz

Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Ergreifung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist das Vorliegen eines von einem strafgerichtlichen Organwalter veranlassten Vorgangs. Tätigkeiten der Verwaltung hingegen scheiden von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes aus. 15 Os 126/06b, 127/06z, ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen. Diesem Erkenntnis lag nämlich eine hinreichend deutlich auf Verletzung richterlicher Protokollierungs- und Belehrungspflichten bezogene Beschwerdeführung zugrunde.

Normen

StPO §23
StPO §292

13 Os 62/08dOGH11.06.2008
13 Os 93/08pOGH27.08.2008

Auch

Dokumentnummer

JJR_20080611_OGH0002_0130OS00062_08D0000_001