OGH 12Os48/08p (RS0123910)

OGH12Os48/08p15.5.2008

Rechtssatz

Verfolgt der Täter die Absicht, dieses durch fortlaufende Tathandlungen verwirklichte Delikt in der Weise zu wiederholen, dass er mittels eines vom Additionsvorsatz umfassten Kleinhandels mehrfach ein die Grenzmenge infolge Zusammenrechnung übersteigendes Suchtgiftquantum erzeugt, ein- oder ausführt, einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, so handelt er bei Intention auf eine fortlaufende Einnahme (§ 70 StGB) gewerbsmäßig nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG.

Normen

SMG §28a Abs2 Z1

12 Os 48/08pOGH15.05.2008
12 Os 73/08iOGH19.06.2008

Auch

Dokumentnummer

JJR_20080515_OGH0002_0120OS00048_08P0000_003

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