3 Ob 11/01s | OGH | 25.04.2001 |
3 Ob 128/02y | OGH | 17.07.2003 |
Auch; Beisatz: Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 11/01s. (T1) |
3 Ob 248/05z | OGH | 29.03.2006 |
nur: Ein rechtskräftiger Bescheid einer Verwaltungsbehörde kann einen Oppositionsklagegrund bilden, wenn dadurch ein Anspruch der verpflichteten Partei kraft öffentlichen Rechts entstand, der dem betriebenen privatrechtlichen Beseitigungsanspruch entgegensteht, also gerade jenes Recht auf öffentlich-rechtlicher Grundlage geschaffen wurde, dessen die verpflichtete Partei aus privatrechtlichen Gründen entbehrt. (T2); Beisatz: Erst die rechtskräftige Entscheidung bewirkt somit die Aufrechnung und damit das im Oppositionsprozess wahrzunehmende Erlöschen des Anspruchs. (T3); Veröff: SZ 2006/42 |
3 Ob 131/05v | OGH | 13.09.2006 |
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Die Rechtskraft des Bescheides wurde weder behauptet noch festgestellt. (T4) |
3 Ob 81/08w | OGH | 03.09.2008 |
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Klagende Partei hat weder behauptet noch nachgewiesen, die im Bescheid erteilte „Auflage" erfüllt zu haben. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_20010425_OGH0002_0030OB00011_01S0000_001
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